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Frau vor Bildschirmen der Videobeobachtung
Polizeiliche Videobeobachtung in Dortmund
Das Polizeipräsidium Dortmund setzt eine stationäre Videobeobachtung zur Verhinderung von Straftaten und Gefahrenlagen ein.

Die Rechtsgrundlage für den Einsatz der stationären Videobeobachtung ergibt sich aus § 15a PolG NRW (Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen). Bei den videobeobachteten Straßen handelt es sich um Kriminalitätsbrennpunkte mit einer Vielzahl an Delikten und Einsatzanlässen.

Speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können die Bilder in der Leitstelle im Polizeipräsidium live verfolgen und Einsatzkräfte bestenfalls schon über die Vorbereitung einer Straftat informieren. Die Kameras ermöglichen Personenbeschreibungen und lassen Fluchtrichtungen erkennen. Mit diesen Informationen können wir schließlich in die Fahndung gehen, ohne wertvolle Zeit zu verlieren – auch dieser Vorteil erhöht den Strafverfolgungsdruck. Die Aufzeichnungen dienen ebenfalls einem beweissicheren Strafverfahren.

Die Videodaten werden grundsätzlich nur zu den für den videobeobachteten Bereich festgelegten Zeiten erfasst, aufgezeichnet und gespeichert. Dabei kommt dem Datenschutz eine besondere Bedeutung zu: Die Aufnahmen werden maximal 14 Tage gespeichert. Sollten Sequenzen für Ermittlungsverfahren relevant sein, können sie auch länger gesichert werden. Wir verwenden die Videotechnik nicht bei Demonstrationen.

Die Videoanlage wurde durch die Eingabe von Sperrbereichen so konfiguriert, dass eine Einsichtnahme in Wohnräume sowie vergleichbare geschützte Räume nicht möglich ist.

Unsere Kamerastandorte befinden sich hier (Karten als pdf gesondert rechts/unten)
Brückstraße, Platz von Leeds, Helle
Münsterstraße

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