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Waffenschein mit Waffe
Waffenrecht
Auf dieser Seite erhalten Sie alle Informationen zum Thema "kleiner Waffenschein", alle Formulare, Anträge und Merkblätter sowie wissenswerte Informationen.

Aktuelle Hinweise:                       

Auf Grund eines derzeit erhöhten Arbeitsaufkommen möchten wir Sie informieren:

 

  • bitte nutzen Sie grundsätzlich für alle Angelegenheiten unser Funktionspostfach za12.dortmund [at] polizei.nrw.de (za12[dot]dortmund[at]polizei[dot]nrw[dot]de)
  • Sie erhalten keine gesonderte Eingangsbestätigung, eine Überprüfung auf Vollständigkeit wird zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt
  • es kommt zu längeren Bearbeitungszeiten, sehen Sie daher bitte von Nachfragen ab

 

Hier sind die häufigsten Fragen/Antworten zusammengefasst:

1. Wie kann ich Dokumente abgeben?

Sie können Ihre Dokumente per Post zusenden, am Empfang abgeben (durchgängig besetzt, es werden keine Bestätigungen ausgehändigt) oder Dokumente/Informationen/Fragen per Mail an za12.dortmund [at] polizei.nrw.de (za12[dot]dortmund[at]polizei[dot]nrw[dot]de) senden, sofern für die Bearbeitung keine waffenrechtlichen Erlaubnisse benötigt werden.

2. Wie kann ich Sie persönlich sprechen?

Sie können uns telefonisch montags-freitags von 8:30-11:30 Uhr sowie montags und donnerstags von 13-16 Uhr erreichen.

Persönliche Vorsprachen ohne Termin sind aktuell leider nicht möglich. Für Terminvereinbarungen können Sie uns zu den genannten Zeiten erreichen.

3. Wann kann ich Waffen/Munition zur Vernichtung abgeben?

Nur nach telefonischer Terminvereinbarung.

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