Waffenrecht

Waffenschein mit Waffe
Waffenrecht
Auf dieser Seite erhalten Sie alle Informationen zum Thema "kleiner Waffenschein", alle Formulare, Anträge und Merkblätter sowie wissenswerte Informationen.
Aktuelle Artikel
zum Thema

Aktuelle Hinweise:

Auf Grund eines derzeit erhöhten Arbeitsaufkommen möchten wir Sie informieren: 

•    bitte nutzen Sie grundsätzlich für alle Angelegenheiten unser Funktionspostfach za12.dortmund [at] polizei.nrw.de (za12[dot]dortmund[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

•    Sie erhalten keine gesonderte Eingangsbestätigung, eine Überprüfung auf Vollständigkeit wird zu einem späteren
      Zeitpunkt durchgeführt

•    es kommt zu längeren Bearbeitungszeiten von derzeit ca. 10 Wochen, sehen Sie daher bitte von Nachfragen ab

Hier sind die häufigsten Fragen/Antworten zusammengefasst:

1. Wie kann ich Dokumente abgeben?

Sie können Ihre Dokumente per Post zusenden, am Empfang abgeben (durchgängig besetzt, es werden keine Bestätigungen ausgehändigt) oder Dokumente/Informationen/Fragen per Mail an za12.dortmund [at] polizei.nrw.de (za12[dot]dortmund[at]polizei[dot]nrw[dot]de) senden, sofern für die Bearbeitung keine waffenrechtlichen Erlaubnisse benötigt werden.

2. Wie kann ich Sie persönlich sprechen?

Sie können uns telefonisch erreichen:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr sowie
Montag und Donnerstag von 13 Uhr bis 16 Uhr

Persönliche Vorsprachen ohne Termin sind aktuell leider nicht möglich. Für Terminvereinbarungen können Sie uns zu den genannten Zeiten erreichen.

3. Wann kann ich Waffen/Munition zur Vernichtung abgeben?

Nur nach telefonischer Terminvereinbarung.
 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110