Polizei NRW
Keine Toleranz bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen
Die Polizei NRW leitet schon bei einem Anfangsverdacht der Teilnahme an verbotenen Rennen im Straßenverkehr Strafverfahren ein. Hier gilt die Null-Toleranz-Strategie. Menschen, die durch Rasen im Straßenverkehr das Leben von Unbeteiligten gefährden, werden durch die Polizei konsequent, unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten verfolgt. Seit der Einführung des Straftatbestands § 315d StGB „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“ im Jahr 2017, ist die Zahl der polizeilich festgestellten Verstöße in Nordrhein-Westfalen bis heute um fast 600 Prozent gestiegen. Im Zusammenhang mit verbotenen Kraftfahrzeugrennen hat die Polizei NRW im Jahr 2023 in 2144 Fällen ermittelt.