Das Präventionskonzept kann dann am sinnvollsten wirken, wenn die jungen Menschen sich in den Prozess der Erarbeitung und Entscheidungsfindung emotional und intellektuell einbinden lassen können.
Die Schülerinnen und Schüler werden durch das Bildungskonzept dazu angeleitet selbst zu entscheiden, ob ein fiktiver Täter schuldig oder nicht schuldig des Mordes in Folge eines Kraftfahrzeugrennens ist. Mit einem Kurzfilm in Dokumentationsart lernen die Schülerinnen und Schüler den Täter kennen und erleben das jeweilige Unfallgeschehen.
Der interaktive Film mit seinen zwei Schlussmöglichkeiten bildet den Rahmen des pädagogischen Unterrichtskonzeptes.
Dieses ist angelehnt an das Theaterstück „Terror“ von Ferdinand von Schirach, in dem die Zuschauerinnen und Zuschauer als Schöffen auftreten und am Ende des Stückes über Schuld oder Unschuld des Täters entscheiden müssen.
So soll es die Distanz zum Thema vermindern, aber auch an die eigene Lebenswelt anknüpfen. Die Unterteilung in einen Kernfilm und zwei mögliche Entscheidungsfilme, regt zur eigenen Auseinandersetzung mit dem Thema an und bildet nicht nur eine „fertige Geschichte“ ab. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich aktiv mit dem Schicksal aller Beteiligten des verbotenen Rennens auseinander und erkennen die Schwere der Tat.
Zu Beginn der kurzen Sequenz wird der dreiminütige Hauptfilm gezeigt. Er führt die Schülerinnen und Schüler in die Thematik der verbotenen Rennen ein und verdeutlicht ihnen auf emotionale Weise, welche Gefahren mit diesen verbunden sind. Der Film endet mit der kurzen Darstellung des Unfalls. Wie es für den Täter und die Opfer weitergeht, erfahren die Schülerinnen und Schüler zunächst nicht. Sie können die weitere Handlung des Films im Rahmen der Unterrichtsreihe aktiv mitbestimmen und über die Schuld oder Unschuld des Fahrers entscheiden. Je nach Entscheidung der Schülergruppe am Ende der Sequenz, wird eines der jeweiligen Filmenden gezeigt. Die Schülerinnen und Schüler treten am Ende der Unterrichtssequenz in einem Rollenspiel, in Form einer Gerichtsverhandlung, als Schöffen auf und müssen die Tat des Autofahrers kritisch bewerten. Die Erlangung einer Urteilskompetenz bildet demnach den Mittelpunkt der geplanten fünf Unterrichtsstunden á 45 Minuten.
Die Entscheidung der Schülerinnen und Schüler, wird über mehrere Unterrichtsstunden durch die Lehrkräfte begleitet. Unterschiedlichste Fachrichtungen (z. B.: Physik, Mathematik, Ethik) können integriert werden.
Je nach Entscheidung der Gruppe, können sie sich den entsprechenden Entscheidungsfilm ansehen.
Ziel ist es, dass, neben der eigenen Verhaltensweise, jedem der jungen Erwachsenen klar wird, dass man auch als Beifahrerin/Beifahrer Einfluss auf das Verhalten des Fahrers hat. Verbotene Kraftfahrzeugrennen können mehr als nur ein Leben nachhaltig negativ verändern.
Der Abbau von Selbstüberschätzung, Konkurrenzdenken und aggressiven Verhaltensweisen im Straßenverkehr ist darüber hinaus Ziel der Bildungseinheiten. Des Weiteren soll das Selbstwertgefühl der Mitfahrenden gestärkt und ihnen ihre Einflussmöglichkeiten auf das Verhalten anderer bewusst gemacht werden. Sie müssen in die Lage versetzt werden, sich gegen sozialen Druck zur Wehr setzen zu können und Handlungsalternativen kennenzulernen.
Der Erfolg des Präventionskonzeptes hängt maßgeblich von der Unmittelbarkeit und dem intensiven Auseinandersetzen mit dem Hauptfilm zusammen. Daraus soll ein Urteil entstehen, was dann zu einem der Entscheidungsfilme führt. Wenn die Filme der Zielgruppe im Vorfeld bekannt wären, hätte dies somit erhebliche Auswirkungen auf den Nutzen und Erfolg der Kampagne.
Aus diesem Grund ist es ausschließlich der Schule als Einrichtung, bzw. einem verantwortlichen Lehrenden möglich den Film beim Schulministerium NRW anzufordern. Eine Veröffentlichung im Internet, scheidet somit, aus den dargestellten Gründen, aus.
Alle notwendigen Materialien, wie
- das Bildungskonzept
- die Dateien mit den Filmen
erhalten Sie beim Bildungsministerium NRW:
Materialien rechter Bildrand:
- Flyer mit allen wesentlichen Informationen
Weitere Unterlagen erhalten Sie bei Ihrer Polizei.