Cybergrooming

Europol
Cybergrooming
Präventionshinweise für Eltern, Kinder und Jugendliche

Was ist Cybergrooming?

Cybergrooming ist die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen über das Internet. Die Täter geben sich in Chats oder Online-Communitys gegenüber Kindern oder Jugendlichen als gleichaltrig aus, um so zunächst das Vertrauen der arglosen Minderjährigen zu gewinnen und im weiteren Verlauf zu manipulieren. Sie verfolgen damit meistens das Ziel, sich auch in der „realen“ Welt mit den minderjährigen Opfern zu treffen und sie zu missbrauchen. Oft können die Täter die Minderjährigen vorher dazu überreden, ihnen freizügige Selbstporträts zuzusenden. Diese werden dann in erpresserischer Weise als Druckmittel gegen die Minderjährigen eingesetzt, um sie zu weiteren Handlungen zu bewegen.

Das Video einer EUROPOL-Kampagne zum Phänomen Cybergrooming zeigt eindrucksvoll, wie Täter über das Internet und per Smartphone gezielt auf Minderjährige einwirken, um diese zu Liveaufnahmen mit sexuellen Inhalten oder zur Erstellung und zum Versand kinder- und jugendpornografischer Bild- und Videodateien zu bewegen. Hintergrund sind oft sexuelle oder / und finanzielle Interessen.

Cybergrooming ist eine Straftat - Rechtliche Einordnung  

Die Anbahnung von Kontakten zu Kindern über das Internet zur Vorbereitung von sexuellem Missbrauch bezeichnet man als Cybergrooming. Entsprechende Strafbarkeitsregelungen finden sich in § 176 ff. StGB. 

Im Jahr 2020 hat der Gesetzgeber zudem den Versuch des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Form von Cybergrooming für den Fall unter Strafe gestellt, dass der Täter nicht mit einem Kind, sondern mit einem Erwachsenen kommuniziert. (Quelle: Lagebild Jugendkriminalität und Jugendgefährdung NRW, S. 45)

In manchen Fällen erpressen Täterinnen und Täter ihre Opfer mit der Veröffentlichung oder Weiterleitung bereits übersandter Nacktfotos oder –Videos und fordern ein Treffen in der realen Welt zum Zwecke des sexuellen Missbrauchs oder zur Übersendung weiterer Fotos und Videos.

Die Opfer verlieren die Kontrolle

Einmal auf diese Weise im Internet veröffentlichtes sexualisiertes Bild- oder Videomaterial bleibt weiter im Umlauf. Es wird in der Regel getauscht, an Dritte weitergegeben oder auf andere Weise verbreitet. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Neue und unbekannte Aufnahmen ermöglichen den Tätern oft, an weiteres, wenig verbreitetes kinder- und jugendpornografisches Material zu gelangen.

Was ist zu tun, wenn man auf diese Art „angemacht“ wird?  

  • Das Gespräch mit einer Vertrauensperson ist wichtig. Dies können zum Beispiel Freunde/Freundinnen, eine Lehrkraft oder die Eltern sein.
  • Für Kinder und Jugendliche gilt: “Triff dich nie allein mit einem dir nicht persönlich bekannten Chatpartner - auch nicht aus Neugier.“
  • Erwachsene sollten solche Treffen ebenfalls vermeiden oder zumindest auf ein Treffen in der Öffentlichkeit bestehen.
  • Bilder, insbesondere freizügige Bilder, nie an unbekannte Personen, die man nur aus der virtuellen Welt kennt, versenden.


Ihre Polizei ist immer ansprechbar. Erstatten Sie Strafanzeige oder suchen Sie das Beratungsgespräch bei Ihrer Polizei vor Ort.

Wie können Eltern zur Verhinderung der Straftat beitragen?  

  • Sprechen Sie mit Ihren Kindern über die Problematik und achten Sie darauf, dass Ihre Kinder in Chats und sozialen Netzwerken keine persönlichen Angaben wie Adresse und Telefonnummer machen.
  • Wirken Sie darauf hin, dass Kinder und Jugendliche verantwortungsvoll mit ihren Fotos und Videos umgehen und nicht alles posten, insbesondere keine Aufnahmen aus dem intimen Lebensbereich.
  • Eltern und Pädagogen sind gefragt, sich mit dem Internet auseinanderzusetzen und sich gemeinsam mit den Kindern über mögliche Gefahren, aber auch den Nutzen des Internets auszutauschen. 
  • Besprechen Sie mit Ihren Kindern den Unterschied zwischen einem „Freund“ im realen Leben und einem „Freund“ in der virtuellen Welt. 
  • Helfen Sie Ihren Kindern bei den Einstellungen für die Privatsphäre in sozialen Netzwerken, um private Informationen auf ein Mindestmaß zu reduzieren und nur einem engen Personenkreis sichtbar zu machen. 
Podcast
 
In dieser Episode beantwortet Martina Rautenberg der 11-jährigen Anna alle Fragen zum Thema Cybergrooming.
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Informationen
Lagebild
Jugendkriminalität und -gefährdung
Das Lagebild Jugendkriminalität und Jugendgefährdung NRW zeigt die Entwicklung von Jugendkriminalität und Jugendgefährdung im Zwei- und Zehnjahresvergleich auf.
In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110