Rassismus im Netz: Wenn Worte Mensch und Demokratie gefährden

PC Tastatur mit einem roten Button und der Aufschrift Hasskommentar
Rassismus im Netz: Wenn Worte Mensch und Demokratie gefährden
21. März – Internationaler Tag gegen Rassismus
Rassismus hat viele Facetten. Hate Speech ist ein Teil davon. Dabei werden die Grenzen der Meinungsfreiheit oftmals deutlich überschritten. Doch das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
LKA NRW

Rassismus ist immer noch Alltag in Deutschland. Jede/Jeder Fünfte war schon mal selbst von Rassismus betroffen (Quelle). Auch im Netz begegnet uns Rassismus, beispielsweise als Hate Speech. So sind rassistisch diskriminierte Menschen besonders häufig Ziel von Hasskommentaren (Quelle). Die vermeintliche Anonymität des Internets verleitet dazu, Hass und Menschenfeindlichkeit offen kundzutun. Dabei sind die Grenzen der Meinungsfreiheit oftmals deutlich überschritten. 

Neben den unmittelbaren Auswirkungen von Hasskommentaren auf uns als Menschen, verbreiten und normalisieren Hasskommentare auch extremistische Ideologien – und gefährden damit letztendlich unsere Demokratie. Hasskommentare sind eben nicht nur Worte, denn Hass verbleibt oft nicht im Netz, sondern spiegelt sich in analogen Gewalttaten wider und bedingt diese. Das haben zahlreiche Ereignisse mit Signalwirkung gezeigt, z. B. das rassistische Attentat am 19. Februar 2020 in Hanau.

Hass im Netz hat viele Gesichter

Hier ein Beispiel: Memes sind meist witzig oder sarkastisch gemeint. Viele sind aber auch rassistisch und menschenverachtend – und strafbar. Sowohl das Erstellen als auch das Weiterleiten solcher Inhalte können verboten, und damit strafbar sein, wenn sie beispielsweise 

  • zu Hass oder Gewalt gegen eine Bevölkerungsgruppe aufgrund ihrer Ethnie, Religion oder Nationalität aufstacheln, oder
  • eine Bevölkerungsgruppe angreifen, beschimpfen oder verleumden.

Strafbar ist auch die öffentliche Billigung, Verleugnung oder Verharmlosung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft.

Strafbarkeit

Die folgende Auflistung gibt einen Überblick über mögliche einschlägige Straftatbestände:

  • Beleidigung ist ein Angriff auf die Ehre einer anderen Person durch Kundgabe einer Missachtung gegenüber der/ dem Beleidigten selbst oder gegenüber Dritten. Beleidigt werden kann auch eine Gruppe. Betroffene können innerhalb von drei Monaten Strafantrag stellen (Antragsdelikt).
  • Verhetzende Beleidigung ist eine Beleidigung basierend auf der nationalen, rassischen, religiösen oder ethnischen Herkunft, Weltanschauung, Behinderung oder sexuellen Orientierung.
  • Üble Nachrede ist eine nachweislich unwahre Tatsachenbehauptung oder –verbreitung, die jemanden verächtlich macht oder in der öffentlichen Meinung herabwürdigt (Antragsdelikt).
  • Verleumdung hingegen ist die unwahre Tatsachenbehauptung trotz besseren Wissens (Antragsdelikt).
  • Nötigung ist, wenn einem Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder einem empfindlichen Übel gedroht wird, um eine Handlung, Duldung oder Unterlassung zu erzwingen.
  • Bedrohung liegt vor, wenn jemand mit der Begehung einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit der/ des Adressaten oder eine ihr/ ihm nahestehende Person oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert bedroht.

Handlungsempfehlungen

Das Netz ist kein rechtsfreier Raum und die Polizei verfolgt Straftaten auch im Netz. Deshalb melden Sie Hass im Netz und erstatten Sie Anzeige.

  • Verbreiten Sie solche Inhalte in keinem Fall weiter.
  • Dokumentieren bzw. sichern Sie die strafbaren Inhalte durch die Erstellung von Screenshots - so werden Beweise gesichert, auch wenn Inhalte später gelöscht werden.
  • Einige Plattformen haben ein Community Management, bei dem Inhalte, die gegen die Netiquette verstoßen, gemeldet werden können.
  • Erstatten Sie Strafanzeige über die Onlineanzeige der Polizei NRW oder bei jeder Polizeiwache.
  • Gemeinsam sind wir stark: widersprechen Sie rassistischen Aussagen und bieten Sie Betroffenen Unterstützung an.
  • Sie suchen nach Informationen, wie Sie Hass im Netz aktiv begegnen können? Die vom Europarat initiierte Kampagne No hate speech hat hierzu einige Memes zusammengestellt.

Meldestellen für Hass im Netz

Beratungsstellen

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110