Hand auf dem weiblichen Po. "Dafür siehst du ROT!"
Beleidigt, bedrängt, angefasst?
Informationen zu Ihren Rechten als Opfer einer Straftat
Wir hoffen alle auf eine friedliche, fröhliche, unterhaltsame und spannende EURO 2024

Der Wunsch nach einem friedlichen, fröhlichen und unbeschwerten Fußballfest ist geplatzt, weil

  • Sie sexuell beleidigt oder anzüglich angesprochen wurden?
  • Sie jemand – vielleicht auch in einer Menschenmenge - an intimen Stellen angefasst hat?
  • Sie jemand vergewaltigt hat?

Niemand muss verbale Belästigung oder tätliche Übergriffe hinnehmen – egal ob der Täter fremd oder bekannt ist! Auch sexuelle Belästigung ist eine Straftat, die verfolgt wird.
Wenn Sie die Tat anzeigen möchten, wenden Sie sich unmittelbar an die eingesetzten Polizeikräfte, gehen Sie zu einer Polizeiwache oder wählen Sie den Notruf 110
Grundsätzlich ist eine Anzeige auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Dafür ist es ratsam, vorab die Verletzungsspuren sichern zu lassen.

Was können Sie in der akuten Situation tun?

  • Ziehen Sie durch lautes Schreien, wie „Fassen Sie mich nicht an“, „lassen Sie mich in Ruhe“ die Aufmerksamkeit auf sich und die Situation. Machen Sie damit deutlich, dass Sie keinen Kontakt mit der tatverdächtigen Person haben wollen.
  • Wenn Ihnen jemand körperlich zu nahekommt, machen Sie wenn möglich für andere deutlich, dass Sie nicht angefasst werden wollen.
  • Fordern Sie unbeteiligte Personen oder das Sicherheitspersonal aktiv und direkt zur Hilfeleistung auf. Sprechen Sie diese Personen dazu gezielt an, zum Beispiel mit den Worten „Sie mit der blauen Jacke! Ich brauche Hilfe!“ 
  • Ziehen Sie sich, wenn möglich in sichere Bereiche zurück. Dies können zum Beispiel Erste-Hilfe-Anlaufstellen des Sanitätsdienstes, Verkaufsstände oder andere organisierte Stellen sein.

Was erwartet Opfer sexualisierter Gewalt bei der Polizei?

  • Die Polizei wird die ersten notwendigen Hinweise zur Tat aufnehmen. Später erfolgt die Aufnahme einer ausführlichen Aussage bei der Kriminalpolizei. 
  • Spuren, die später Beweismittel sein können, müssen gesichert werden. Das erfolgt in einem Krankenhaus oder einer ärztlichen Praxis. Neben der gynäkologischen bzw. körperlichen Untersuchung durch fachärztliches Personal werden sie auch ärztlich versorgt. 
  • Darüber hinaus kann auch Ihre Kleidung als Beweismittel sichergestellt werden.

Informationen zu Ihren Rechten als Opfer einer Straftat.

Weitere Unterstützung bietet das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Das Hilfetelefon bietet bundesweit unter der Nummer 116 016 und per Online-Beratung vertraulich und kostenfrei Hilfe und Unterstützung an – an 365 Tagen, rund um die Uhr, anonym, mehrsprachig und barrierefrei. 

Hier erhalten von Gewalt betroffene Männer Hilfe
Unter der Nummer 0800 123 9900 erhalten Männer Hilfe, die von verschiedenen Arten von Gewalt betroffen sind. Zusätzlich finden Betroffene auf der Internetseite ein digitales Beratungsangebot.

Umfassende Informationen zur sexualisierten Gewalt, einschließlich der anonymen Spurensicherung finden Sie hier: https://www.polizei-beratung.de/infos-fuer-betroffene/sexualstraftaten/ 

Weitere Informations-, Beratungs- und Hilfsangebote
https://www.frauenberatungsstellen-nrw.de/ 
https://weisser-ring.de/ 
https://psg.nrw/ 
https://www.justiz.nrw/BS/opferschutz/index.php 

https://www.mkjfgfi.nrw/menue/gleichstellung-nordrhein-westfalen 
https://www.hilfe-info.de/Webs/hilfeinfo/DE/Home/home_node.html 
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-vor-gewalt-schuetzen 
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bund-und-laender-tauschen-sich-zu-gewaltschutz-bei-maennern-aus-234836 
https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/aktuelles.html 
 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110