Verbotenes Rennen und Verfolgungsfahrt in Dortmund-Hostedde: Polizei leitet mehrere Ermittlungsverfahren ein und durchsucht zwei Wohnungen

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Verbotenes Rennen und Verfolgungsfahrt in Dortmund-Hostedde: Polizei leitet mehrere Ermittlungsverfahren ein und durchsucht zwei Wohnungen
Lfd. Nr.: 0277

Nach einer Verfolgungsfahrt in Dortmund-Hostedde am Freitagnachmittag (21. März) stellt die Polizei unter anderem einen Mercedes, Betäubungsmittel und Bargeld sicher und durchsucht zwei Wohnungen.
PLZ
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Polizei Dortmund
Polizei Dortmund

Nach einer Verfolgungsfahrt in Dortmund-Hostedde am Freitagnachmittag (21. März) stellt die Polizei unter anderem einen Mercedes, Betäubungsmittel und Bargeld sicher und durchsucht zwei Wohnungen. 

Gegen 12:45 Uhr beabsichtigten Polizisten einen Mercedes-Coupé, besetzt mit zwei Männern, in der Hostedder Straße anzuhalten. Der Anhaltegrund war ein Gurtverstoß. 

Zunächst reagierte der Fahrer auf die Anhaltezeichen der Polizei und hielt vor der Einmündung Hostedder Straße/ Schleipweg an. Nachdem die Polizisten aus dem Streifenwagen ausstiegen und sich dem Auto näherten, beschleunigte der Fahrer stark und flüchtete über die Hostedder Straße weiter in die Straße „In der Liethe“. Dort verunfallte er vor der Einmündung In der Liethe/ Graebnerstraße. Beide Insassen ergriffen zu Fuß die Flucht.

Im Rahmen der sofortigen Fahndung trafen Polizeibeamte die Flüchtigen an und verbrachten sie zur Polizeiwache. Bei den Beschuldigten handelt es sich um einen 19- und 27-Jährigen aus Dortmund. Ein Arzt entnahm bei beiden Beschuldigten Blutproben.

Die Beamten stellten das Auto sicher. Im Auto befanden sich zudem Betäubungsmittel, mehrere hunderte Euro Bargeld sowie zwei Handys. Diese stellten die Einsatzkräfte ebenfalls sicher.

Mit richterlichen Durchsuchungsbeschlüssen durchsuchten die Polizisten die Wohnungen der beiden Männer. In der Wohnung des 27-Jährigen stellten die Einsatzkräfte eine Schreckschusswaffe zur Gefahrenabwehr sicher.

Die Polizei leitete mehrere Strafverfahren u.a. wegen des verbotenen Kraftfahrzeugrennens, unerlaubten Entfernens vom Unfallort und des Handels mit Betäubungsmittel ein.

Die besonderen Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft lagen nicht vor.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110