Lfd. Nr.: 0421
Den Zivilkräften der Polizei berichtete der 18-Jährige mit Wohnsitz in Dortmund, dass er keine Fahrerlaubnis besitze. Was jedoch nicht der einzige Grund für weitere Ermittlungen war.
Der Audi-Fahrer wirkte während der Kontrolle nervös. Den Grund dafür entdeckte die Polizei im Kofferraum des Audis: Eine Feinwaage, Verpackungsmaterial, ein Laminiergerät und Rauschgift (vermutlich Methamphetamin) waren der deutliche Hinweis auf einen Handel mit Rauschgift.
Die Polizei beschlagnahmte die Gegenstände, stellte auch den Audi sicher und leitete ein Verfahren gegen den Mann ein (u.a. Fahren ohne Fahrerlaubnis, illegaler Handel mit Rauschgift).