Zitat Herr PP Lange
Beschwerde gegen den Beschluss des VG Gelsenkirchen
Das Polizeipräsidium Dortmund führte am Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Auf vielfachen Wunsch veröffentlichen wir hier wesentliche Auszüge aus unserem Beschwerdevorbringen vor dem Oberverwaltungsgericht Münster zum Verbot der Parole „Nie, nie, nie wieder Israel“.

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In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110