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Puppenbühne Zwei Spieler
Verkehrspuppenbühne zieht um in den Saalbau in Dortmund Scharnhorst
Lfd. Nr.: 0191
Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Dortmund und der Polizei Dortmund
PLZ
44139
Polizei Dortmund
Polizei Dortmund

Die Puppenbühne der Polizei Dortmund hat ein neues Zuhause: Einstimmig hat die Bezirksvertretung Scharnhorst in ihrer zurückliegenden Sitzung einem gemeinsamen Antrag der SPD- und CDU-Fraktionen zugestimmt, den Saalbau Scharnhorst als Spielort zu vergeben.

Ende 2023 war die Polizei Dortmund mit der Frage an die Scharnhorster Ortspolitik herangetreten, ob die bekannte und beliebte Puppenbühne im Stadtbezirk Scharnhorst ein neues Quartier finden könnte. Denn der angestammte Spielort im Westfalenpark fällt im Sommer 2024 aufgrund von umfangreichen Sanierungsarbeiten weg. Auf der Suche nach einer anderen geeigneten Spielstätte ist man im Saalbau Scharnhorst fündig geworden. Dieser bietet nicht nur viel Platz für die jungen Zuschauerinnen und Zuschauer, Materialien und Technik, sondern ist auch sehr gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden.

Nach dem einstimmigen Beschluss in der Sitzung am 6. Februar 2024 hat die Geschäftsführung der Bezirksvertretung Scharnhorst eine Nutzungsvereinbarung mit der Polizei Dortmund geschlossen. Diese läuft zunächst vom 1. April 2024 bis zum 31. Dezember 2025 und sieht ein monatliches Nutzungsentgelt von 400 Euro vor. Da der Saalbau damit bis auf Weiteres anderen Nutzerinnen und Nutzern nicht mehr zur Verfügung steht, hat Bezirksbürgermeisterin Andrea Ivo-Feiter im Vorfeld des Beschlusses Gespräche mit allen Gruppen und Vereinen geführt, die den Saalbau bisher genutzt haben.

Für die Bezirksvertretung Scharnhorst und für die Polizei Dortmund ist die neue Spielstätte der Polizei-Puppenbühne (Verkehrspuppenbühne) ein weiterer Baustein zur Aufwertung des Dortmunder Nordostens. Sobald die Voraussetzungen für eine Vergabe des Saalbaus über den 31. Dezember 2025 hinaus vorliegen, wird die Bezirksvertretung Scharnhorst der Polizei Dortmund eine Verlängerung der Nutzungsvereinbarung anbieten, um die Einrichtung dauerhaft im Stadtbezirk zu etablieren.

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In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110