Einbruch Kleiderschrank
Wer repariert und bezahlt den Schaden eines (versuchten) Einbruchsdiebstahls?
Beauftragen Sie immer ein Fachunternehmen nach einem Einbruch

Auch wenn der Schaden an Fenster und Türen direkt nach dem Einbruch zunächst nur provisorisch behoben werden soll: Beauftragen Sie immer ein Fachunternehmen.

 Hier http://www.polizei.nrw.de/media/Dokumente/Adressennachweis-Mechanik-Errichter.pdf
 gibt es eine Adressenliste von Fachunternehmen. Die Liste wird vom Landeskriminalamt Nordrhein Westfalen herausgegeben.
 Wichtig, wenn ein Notdienst bestellt wird:

• Wählen Sie eine ortsansässige Firma
• Klären Sie alle Kosten vorher ab: Notdienstzuschlag? Anfahrt? Festpreis?
• Prüfen Sie jede Rechnung und zahlen Sie nur dann, wenn Sie den Vereinbarungen entspricht
• Bewahren Sie alle Rechnungen als Nachweis für die (Hausrat-/Gebäude-) Versicherung sorgfältig auf

 Nicht vergessen:
 Melden Sie den Schaden unverzüglich der Hausrat-/Gebäudeversicherung.

 Wertvolle Tipps Ihrer Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle vor Ort

Bevor beschädigte Schlösser, Fenster oder Türen endgültig ersetzt bzw. Maßnahmen des Einbruchschutzes für viel Geld ergriffen werden, fragen Sie bei Ihrer kriminalpolizeilichen Beratungsstelle nach einer kostenfreien, kompetenten und neutralen Beratung zum Einbruchschutz.
Weitere Informationen und Hilfestellungen zum Einbruchschutz :

• Flyer des LKA NRW
http://www.polizei-nrw.de/media/Dokumente/Flyer_Riegel_vor_07_2013.pdf
• Informationen von ProPK
http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/diebstahl-und-einbruch/einbruchsdiebstahl.html
• Wertgegenstandsverzeichnis
http://www.polizei-nrw.de/media/Dokumente/Behoerden/LKA/Wertgegenstandsverzeichnis.pdf

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110