Versammlung
Versammlungsrecht
Anzeigeverfahren für Versammlungen unter freiem Himmel
Öffentliche Versammlungen stehen als Ausdruck der Meinungsfreiheit unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Dennoch müssen sie bei der Polizei angezeigt werden.

Zum zentralen Fundament unserer Demokratie gehören neben dem Recht auf freie Meinungsäußerung auch das Recht, sich friedlich und ohne Waffen unter freiem Himmel zu versammeln.  In Nordrhein-Westfalen trifft das Versammlungsgesetz NRW (VersG NRW) Regelungen zur bestehenden Versammlungsfreiheit.

Grundsätzlich ist eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel mindestens 48 Stunden vor Einladung / Aufruf bei der zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen.  Durch die rechtzeitige Anzeige im Vorfeld können sich Veranstaltende und Polizei umfassend austauschen, notwendige Maßnahmen erörtern und offene Fragen oder Probleme vorab klären. Sinn der Anzeigepflicht ist es, den Schutz der Versammlung durch die Polizei zu ermöglichen und somit einen friedlichen Ablauf und die störungsfreie Ausübung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit zu gewährleisten.

Das Formular zur Anzeige einer Versammlung finden Sie auf der rechten Seite unter "Informationen zum Download". Es besteht auch die Möglichkeit, Ihre Versammlung über ein Online-Formular anzuzeigen. Die entsprechende Internetseite finden Sie hier.

Bei jeder Anzeige einer Versammlung werden personenbezogene Daten erhoben. Bitte beachten Sie hierzu die Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Absatz 1 und Absatz 2 der DSGVO in der nebenstehenden Datei.  

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeitung unter den angegebenen Kontaktdaten.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110