Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

Menü

Inhalt

PP Gregor Lange zum Waffenschein
"Verfassungsfeinde dürfen keine Waffen mit sich führen"
Wir haben einem ehemaligen Oberbürgermeisterkandidaten der vom NRW-Verfassungsschutz beobachteten Partei "Die Rechte" den sogenannten Kleinen Waffenschein entzogen. Der ehemalige Inhaber nutzte zwar sein Recht auf Anhörung, konnte aber die Entscheidung unserer Waffenrechtsabteilung (ZA 12) nicht entkräften, so dass ihm mit einem Schreiben vom 20. August 2020 der Widerrufsbescheid zugestellt wurde. Die Klagefrist ließ die Person verstreichen. Das Dokument wurde zurückgegeben.
Pressestelle Dortmund

Den Kleinen Waffenschein erhielt der Oberbürgermeisterkandidat im Mai 2018, also noch vor seinem Wechsel zur Partei "Die Rechte". Überprüfungen durch unsere Abteilung für Waffenrecht und die Sonderkommission "Rechts" des Staatsschutzes ließen eindeutig Gründe dafür erkennen, dass der Mann als Anhänger dieser Partei mit antisemitischen, fremdenfeindlichen und insgesamt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Positionen nicht mehr die vom Gesetzgeber geschaffenen Voraussetzungen für den Besitz des kleinen Waffenscheins erfüllt.

Mit einer aggressiv-kämpferischen Haltung stellt sich die Partei "Die Rechte" belegbar gegen die demokratische Grundordnung. Damit war die vom Gesetzgeber abverlangte Zuverlässigkeit bei dem Inhaber des kleinen Waffenscheins in diesem jetzt abgeschlossenen Verfahren nicht zu erkennen.

Grundlage für den aktuellen Widerruf ist auch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 2019 zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit von Funktions- und Mandatsträgern in Parteien auf kommunalpolitischer Ebene, welche die verfassungsmäßige Ordnung fortwährend untergraben wollen, weil dies für eine mit dem Nationalsozialismus wesensverwandte Vereinigung kennzeichnend ist.

Polizeipräsident Gregor Lange: "Damit ist für unsere Verfahren die Richtung eindeutig vorgegeben: Waffen gehören grundsätzlich nicht in die Hände von Verfassungsfeinden. Sie dürfen keine Waffen mit sich führen. Unser waffenrechtliches Prüfverfahren ist im unnachgiebigen Einsatz gegen den Rechtsextremismus daher eins von vielen wichtigen Elementen. Die mit Waffengewalt ausgeübten Taten in Kassel, Halle und Hanau sind die jüngsten traurigen Beispiele dafür, dass wir auf allen Ebenen wachsam bleiben und mit den Mitteln des Rechtsstaates konsequent einschreiten müssen."

Wir überprüfen Personen, die sich gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland stellen, systematisch unter den Vorgaben des Waffenrechts.

Mehr zu Waffenrecht

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110