Kontaktverbot
Kontaktverbot
Bitte unterbrechen Sie die Infektionskette!

Seit dem 22.03.2020 gilt auch in Dortmund ein Kontaktverbot - das bedeutet:

- Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet.
- In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich ein Mindestabstand von 1,5 - 2 Metern einzuhalten.
- Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft bleiben weiter möglich.
- Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
- Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios etc. werden geschlossen.

Die neuen Regelungen gelten für das gesamte Stadtgebiet und werden durch Mitarbeiter von Stadt und Polizei mit aller Konsequenz durchgesetzt. Der Dortmunder Polizeipräsident Gregor Lange betont: "Wir unterstellen mittlerweile, dass alle Dortmunder wissen, worauf es ankommt und welche Regeln einzuhalten sind. Verstöße gegen das Kontaktverbot können je nach den Umständen erhebliche Folgen für die Betroffenen haben. Daher erneuere ich an dieser Stelle meinen Appell, sich an das Gebot zur körperlich physischen Distanz zu halten, schließlich schützen wir damit unsere Mitmenschen vor schweren gesundheitlichen Folgen."

Es drohen Strafen bis zu 2 Jahren Haft, Geldbußen bis zu 25.000 Euro. Bei Krankheitsverbreitung muss sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren gerechnet werden.

Jeder einzelne ist wichtig und kann einen Beitrag leisten! Bleiben Sie für uns zuhause!  #stayathome

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110