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Drei Schwerverletzte nach Unfall auf der Münsterstraße: 20-Jähriger war wohl mit viel zu hoher Geschwindigkeit unterwegs
Ein Unfall mit drei Schwerverletzten und mindestens 50.000 Euro Sachschaden ereignete sich am Sonntagmorgen (8. Januar) gegen 3:40 Uhr auf der Münsterstraße in Dortmund. Ein 20-Jähriger verlor die Kontrolle und fuhr gegen einen Laternenmast. Ersten Erkenntnissen zufolge ist davon auszugehen, dass ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB) die Ursache des Unfalls ist.
PLZ
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Polizei Dortmund
Polizei Dortmund

Eine Streifenwagenbesatzung der Polizei Dortmund wurde zufällig auf den Unfall aufmerksam. Beim Eintreffen der Beamten stand der VW Tiguan des 20-jährigen Dortmunders bereits in seiner „Endstellung“ auf dem Gehweg in Höhe eines Discounters, unmittelbar vor bzw. auf einem Laternenmast. Der Laternenmast war wegen des Aufpralls abgeknickt, die herausgebrochenen Scheinwerfer des Autos lagen über 20 Meter entfernt auf dem Gehweg.

Nach ersten Ermittlungen war der 20-Jährige mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs, verlor in einer langgezogenen Linkskurve die Kontrolle über sein Fahrzeug und kam nach rechts von der Fahrbahn ab. Seine Beifahrer (eine Frau, ein Mann, beide 20 und aus Dortmund) sowie der Fahrer selbst wurden schwer verletzt und kamen zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus.

Das Auto, die Mobiltelefone aller Insassen sowie der Führerschein des Fahrers wurden sichergestellt.

Darüber hinaus war die Polizei Dortmund auch am Samstagabend und in der Nacht auf Sonntag zur Bekämpfung der Raser-, Poser- und illegalen Tuning-Szene unterwegs. Dabei wurden 92 Personen und 72 Fahrzeuge kontrolliert. Insgesamt wurden 188 Verwarngelder wegen überhöhter Geschwindigkeit ausgesprochen, gegen 28 Personen fertigte die Polizei wegen zu schnellen Fahrens Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen.

Ein Audi-Fahrer aus dem Märkischen Kreis war bei der Geschwindigkeitsmessung trauriger Spitzenreiter mit 67 km/h bei erlaubten 30 km/h.

Hinweis für Medienvertreter: Rückfragen zu dieser Pressemitteilung richten Sie bitte zu den üblichen Geschäftszeiten - ab Montag, 9. Januar, 7 Uhr - an die bekannten Erreichbarkeiten der Pressestelle.

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