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22-Jähriger ruft gleich zweimal die Polizei auf den Plan
Lfd. Nr.: 0698

Ein 22-Jähriger aus Herdecke hat heute Nacht (23.6.) gleich zweimal die Polizei auf den Plan gerufen. Zunächst hatte er sich auf einem offenbar gestohlenen Roller eine Verfolgungsfahrt mit Polizisten geliefert. Als er später (nunmehr führerscheinlos) mit einem Taxi unterwegs war, weigerte er sich den Fahrer zu bezahlen - es folgte der zweite Polizeieinsatz.
PLZ
44536
Polizei Dortmund
Polizei Dortmund

Um kurz nach 0 Uhr nahm eine Polizeistreife einen 22-jährigen Rollerfahrer aus Herdecke ins Visier, der augenscheinlich Schlangenlinien fuhr. Nahe der Ampelkreuzung Brambauer Straße/An der Wethmarheide gaben die Beamten dem Zweiradfahrer die polizeilichen Anhaltezeichen. Der 22-Jährige hielt zunächst am Fahrbahnrand an.

Als die Polizisten aber ausstiegen und zur Kontrolle übergehen wollten, floh der Mann auf dem Roller in südliche Richtung. Sofort nahm die Polizeistreife die Verfolgung auf. Der Rollerfahrer fuhr zunächst offenbar waghalsig auf die Gegenfahrbahn, ein unbeteiligtes Auto und der Streifenwagen konnten durch eine Vollbremsung zunächst einen Verkehrsunfall vermeiden. Der Zweiradfahrer setzte seine Fahrt aber unbeeindruckt fort. Kurz darauf verlor der Mann aus Herdecke aber dennoch - aus derzeit ungeklärten Gründen - die Kontrolle über den Roller und stürzte in Höhe der Hausnummer 28 zu Boden.

Der 22-Jährige blieb unverletzt, der Roller war nicht weiter fahrbereit.
Ermittlungen innerhalb der dann folgenden Verkehrsunfallaufnahme ergaben, dass der Roller als gestohlen gemeldet worden war. Die Beamten stellten ihn sicher, damit er seinem Eigentümer übergeben werden kann. 
Beim Fahrer stellten die Beamten Hinweise auf einen Drogenkonsum vor Fahrtantritt fest - es folgte eine ärztliche Blutprobenentnahme auf der Polizeiwache. Der junge Mann darf nun bis auf Weiteres keine führerscheinpflichtigen Fahrzeuge mehr führen. 

Nach den polizeilichen Maßnahmen stieg der 22-Jährige in ein Taxi und fuhr bis nach Nordlünen - hier zahlte er die Fahrtkosten nicht und rief erneut die Polizei auf den Plan.


Haftgründe lagen gegen den Rollerfahrer nicht vor. Ihn erwarten nun mehrere Ermittlungsverfahren: wegen des Verursachens eines Unfalls unter Drogeneinfluss ( § 315 c), wegen Leistungsbetrugs (§ 263 StGB) - und außerdem wird geprüft, warum der Mann mit einem gestohlenen Roller unterwegs war.


 

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