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Taschendiebstahl
Wertgegenstände verloren oder gefunden - was tun?
Beim Verlust persönlicher Wertgegenstände, wie Schlüssel, Handy, Ausweis, Portmonee usw. sollten Sie zunächst Ihre entsprechenden Karten sperren lassen. Bitte prüfen Sie intensiv, ob Sie die Sache verloren oder verlegt haben, oder ein Diebstahl vorliegt.
PP Do
Telefon-Hotline für Kartensperrung: 0180 1 33 33 33
Sie haben etwas verloren?

Fundsachen, die von der Polizei sichergestellt wurden, werden dem Fundbüro der Stadt Dortmund zugeleitet, wenn sie keinem Besitzer/keiner Besitzerin oder keiner Straftat zugeordnet werden können. Dieser Vorgang kann unter Umständen einige Tage dauern.

  • Suchen Sie online nach Ihrem verlorenen Gegenstand (siehe Linkbox)
     
  • Kontaktieren Sie das Fundbüro der Stadt Dortmund (Erreichbarkeit siehe unten)
Ihnen wurde etwas gestohlen?

Bitte prüfen Sie, ob Sie die Sache verloren oder verlegt haben. Gibt es Hinweise auf einen Diebstahl, haben Sie die Möglichkeit bei der nächstgelegenen Polizeiwache eine Strafanzeige zu erstatten. Alle Wachen im Überblick finden Sie unten.

Alternativ können Sie eine Online-Anzeige erstatten (siehe unten).

Sie haben Wertgegenstände gefunden?

Sollten Sie selbst Wertgegenstände finden, die Sie keinem Besitzer/keiner Besitzerin zuordnen können, geben Sie sie bitte in der nächstgelegenen Polizeiwache oder beim Fundbüro der Stadt Dortmund ab (Erreichbarkeiten siehe unten).

Alternativ können Sie den gefundenen Gegenstand online melden (dies gilt nicht für Dokumente - siehe Linkbox)

Als Finder/Finderin haben Sie in der Regel nach dem Ablauf von bestimmten Fristen Anspruch auf Finderlohn.

Zudem beachten Sie bitte, dass Sie sich bei Nichtabgabe einer Unterschlagung strafbar machen könnten.

Sonderfall - Personalausweis verloren?

Jeder, der seinen Personalausweis verliert, hat die Pflicht, den Verlust bei der Personalausweisbehörde (Stadt Dortmund) oder bei der nächstgelegenen Polizeiwache (siehe unten) anzuzeigen. Zudem ist ein nach dem 1. November 2010 beantragter Personalausweis im Scheckkartenformat zu sperren! Diese Sperrung ist nötig, da der „neue“ Personalausweis im Gegensatz zum alten über einen elektronischen Identitätsnachweis verfügt.

Wichtige Hinweise der Stadt Dortmund:

Bei Verlust Ihres Personalausweises ist eine Neubeantragung nötig (siehe „Antragstellung“). Bei aktivierter Online-Ausweisfunktion sollte der Ausweis frühestmöglich telefonisch bei der 24-Stunden-Hotline 116 116 gesperrt werden. Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort aus dem PIN/PUK-Brief. Haben Sie das Kennwort nicht zur Hand, kann die Sperrung nur durch die Personalausweisbehörde vorgenommen werden.

Vorläufiger Personalausweis:
Sollten Sie noch vor der Fertigstellung des neuen Ausweises (Dauer: rund drei Wochen) ein Ausweisdokument benötigen, stellen wir gerne sofort einen gebührenpflichtigen vorläufigen Personalausweis für die Dauer von drei Monaten aus (bitte biometrisches Passfoto mitbringen).

Es wird allerdings empfohlen, mindestens eine Zeit von vier Wochen nach Feststellung des Verlusts abzuwarten, da sich erfahrungsgemäß in dieser Zeit häufig der Personalausweis wieder auffindet. Dies gilt nicht, wenn der Ausweis durch eine Straftat abhanden gekommen ist (z.B. durch Diebstahl). Sie sollten die Straftat sofort einer Polizeidienststelle anzeigen. In jedem Fall wird die Personalausweisbehörde eine Verlustanzeige aufnehmen. Die Neuausstellung eines Personalausweises oder eines vorläufigen Personalausweises kann auch im Verlustfall erst nach zweifelsfreier Feststellung Ihrer Identität erfolgen (siehe „Unterlagen“).

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110