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Videobeobachter entdecken Straften. Schnelle Tatklärungen!
Videobeobachtung!
Videobeobachter entdecken Straften. Schnelle Tatklärungen!

Gleich zwei Straftaten in der Brückstraße entdeckten Polizeibeamte über die Videobeobachtung in der Nacht zu Samstag. Polizeieinsätze erfolgten direkt vor Ort.

Fall 1: Gegen 2:20 Uhr wurde der polizeiliche Beobachter am Videoarbeitsplatz der Leitstelle Zeuge einer Körperverletzung. Im Eingangsbereich einer an der Brückstraße gelegenen Gaststätte kam es demnach zu einem Körperverletzungsdelikt, bei dem ein Mann geschlagen wurde. Polizeikräfte die zum Einsatzort entsandt wurden, trafen auf den Geschädigten, einen 16-jährigen Dortmunder, der Verletzungen im Gesicht aufwies. Bei der darauffolgenden Fahndung in der Gaststätte nahmen die Polizeibeamten einen auf die Beschreibung des Tatverdächtigen passenden Mann in Gewahrsam. Hierbei handelt es sich um einen 27-jährigen, polizeibekannten Dortmunder. Der alkoholisierte Mann benahm sich verbal und körperlich aggressiv, er beleidigte die Beamten und blieb vehement unkooperativ. Umstehende Gäste der Gastronomie wurden ebenfalls verbal ausfallend und aggressiv gegenüber den Polizeibeamten. Sie fertigten eine Anzeige wegen Beleidigung. Der 27-Jährige wurde nach Vernehmung und erfolgter Ausnüchterung am frühen Morgen aus dem Gewahrsam entlassen.

Fall 2: Um kurz vor 5 Uhr ein ähnlicher Fall an der gleichen Gastronomie. Hierbei kam es zu einer wechselseitigen Körperverletzung zwischen Gastwirt und Gast im Bereich des Eingangs. Die Polizeibeamten vor Ort ermittelten die Streithähne, alarmierten einen Rettungswagen und fertigten eine Strafanzeige wegen Körperverletzung.

Die Ermittlungen in beiden Fällen dauern an.

"In diesen beiden Fällen hat die seit Dezember 2016 eingerichtete Videobeobachtung zu einer schnellen Tatklärung beigetragen. Die Technik in Verbindung mit einer stärkeren Präsenz der Polizei sind wesentliche Bestandteile unserer Sicherheitsmaßnahmen rund um das Brückstraßenviertel.", so der Dortmunder Polizeipräsident Gregor Lange.

"Nach Ablauf der ersten zwölf Monate seit Einführung der Videobeobachtung werden wir resümieren müssen und ggfs. über eine Ausweitung dieser Maßnahme nachdenken. In welchem Umfang und an welchen Örtlichkeiten zukünftig zur Verbesserung der Sicherheit Videotechnik zum Einsatz kommt, werden wir unter Beachtung der Zielsetzungen der neuen Landesregierung entscheiden. Jeder Fall ist es wert erkannt, polizeilich aufgenommen und strafrechtlich geahndet zu werden. Die Kamera hilft dabei den Opfern!"

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